|
|
Dichtheitsprüfung
|
|||
|
Unser Leistungsangebot |
Im Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) ist u.a. geregelt, dass die Betreiber privater Abwasseranlagen ihre Abwasserleitungen bei einer Änderung - spätestens jedoch bis 31.12.2015 - einer Dichtheitsprüfung unterziehen müssen. Diese Prüfung wird durch entsprechend zertifizierte Betriebe vorgenommen und bestätigt. Weitere Details finden Sie auch unter folgendem Link: www.abflussreinigung.de/pdf/61a_LWG_NRW.pdf Bitte schauen Sie sich hier auch einen Film an, der Ihnen zeigt, was im Falle undichter Abwasserleitungen passieren kann und welche Möglichkeiten der Sanierung für Sie bestehen: Film Dichtheitsprüfung. Bitte sprechen Sie uns zu diesem Thema an, wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu unserem Kooperationspartner AKE Abfluss-Kanal-Eildienst Böhmer GmbH.
Sanitär Heizung Solaranlagen
Regenwassernutzung Schwimmbadtechnik
Checker-Programm Sanierung Wartung+Service Dichtheitsprüfung Über uns Kontakt/Impressum Links
|