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Dichtheitsprüfung

 

Als Grundstückseigentümer sind Sie Betreiber der privaten Abwasseranlagen, zu denen auch Grundleitungen und Anschlussleitungen gehören. Die Anschlussleitungen gehören selbst dann zum privaten Bereich, wenn sie im öffentlichen Bereich zum Abwasserkanal führen. So kann z.B. durch undichte Abwasserleitungen das Grundwasser verunreinigt werden.

Im Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) ist u.a. geregelt, dass die Betreiber privater Abwasseranlagen ihre Abwasserleitungen bei einer Änderung - spätestens jedoch bis 31.12.2015 - einer Dichtheitsprüfung unterziehen müssen. Diese Prüfung wird durch entsprechend zertifizierte Betriebe vorgenommen und bestätigt. Weitere Details finden Sie auch unter folgendem Link: www.abflussreinigung.de/pdf/61a_LWG_NRW.pdf

Bitte schauen Sie sich hier auch einen Film an, der Ihnen zeigt, was im Falle undichter Abwasserleitungen passieren kann und welche Möglichkeiten der Sanierung für Sie bestehen: Film Dichtheitsprüfung.

Bitte sprechen Sie uns zu diesem Thema an, wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu unserem Kooperationspartner AKE Abfluss-Kanal-Eildienst Böhmer GmbH.

 

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