Dichtheitsprüfung
Als Grundstückseigentümer sind Sie Betreiber der privaten
Abwasseranlagen, zu denen auch Grundleitungen und
Anschlussleitungen gehören. Die Anschlussleitungen gehören selbst
dann zum privaten Bereich, wenn sie im öffentlichen Bereich zum
Abwasserkanal führen. So kann z.B. durch undichte Abwasserleitungen
das Grundwasser verunreinigt werden.
Im Landeswassergesetz für Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) ist u.a.
geregelt, dass die Betreiber privater Abwasseranlagen ihre
Abwasserleitungen bei einer Änderung - spätestens jedoch bis
31.12.2015 - einer Dichtheitsprüfung unterziehen müssen. Diese
Prüfung wird durch entsprechend zertifizierte Betriebe vorgenommen
und bestätigt. Weitere Details finden Sie auch unter folgendem
Link: www.abflussreinigung.de/pdf/61a_LWG_NRW.pdf
Schauen Sie sich hier auch bitte einen Film an, der Ihnen zeigt,
was im Falle undichter Abwasserleitungen passieren kann und welche
Möglichkeiten der Sanierung für Sie bestehen: Film Dichtheitsprüfung.
Bitte sprechen Sie uns zu diesem Thema an, wir vermitteln Ihnen
gerne den Kontakt zu unserem Kooperationspartner AKE
Abfluss-Kanal-Eildienst Böhmer GmbH.
