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Wartung, Inspektion und Pflege Ihrer Heizungsanlage

Um einen störungsfreien Betrieb Ihrer Heizungsanlage zu gewährleisten, muss die Heizungsanlage jährlich gewartet und überprüft werden. Eine Wartung der Heizungsanlage ist nach Neufassung der Heizungsanlagen Verordnung vom 22.03.1994 vorgeschrieben. Sie gibt vor, dass der Betreiber einer Heizungsanlage ab einer Leistung von 11 kW verpflichtet ist, eine regelmäßige fachkundige Wartung machen zu lassen.

Wartung Ihrer Heizungsanlage

Heizungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung ist zusätzlich vorgeschrieben, halbjährlich eine Funktionskontrolle durchführen zu lassen.

Wer seine Heizungsanlage nicht regelmäßig Warten und Reinigen lässt, wirft sein Geld buchstäblich zum Schornstein hinaus, da durch verschmutze und nicht gereinigte Heizungsanlagen keine optimale Verbrennung sowie Wärmeübergabe stattfindet und die Anlage somit unnötig viel Energie verbraucht.

Damit Ihre Heizungsanlage keine Energie zum Schornstein hinaus bläst, schließen Sie besser einen Wartungsvertrag ab. Sprechen Sie uns an, gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.